Arbeitnehmerveranlagung
Die Steuererklärung für DienstnehmerInnen, auch Lohnsteuerausgleich genannt, bietet die Möglichkeit z.B. Sonderausgaben wie Zusatzversicherungen, Kirchenbeiträge oder Beiträge an Interessensgemeinschaften und Gewerkschaften sowie mit Einschränkungen auch Ausgaben für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum, außergewöhnliche Belastungen oder andere Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, um so zu einer Rückerstattung der unterjährig abgeführten Lohnsteuer zu kommen. Lassen sie sich beraten – es zahlt sich aus! Jährlich wird auf mehrere hundert Millionen Euro verzichtet!
Ihre Ansprechparnter für die Arbeitnehmerveranlagung sind ...
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